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Positiver Entscheid des Europäischen Gerichtshofs zum Thema CBD

Der EU-Gerichtshof ebnet dem Wirkstoff CBD (Cannabidiol) den Weg zur weiteren Vermarktung und dies gegen den Willen der EU-Kommission!

Der EU-Gerichtshof hat entschieden, dass die Vermarktung von CBD, das in einem Mitgliedsstaat rechtmässig hergestellt worden ist, nicht in einem anderen verboten werden darf. Der EU-Gerichtshof begründet: «CBD kann nicht als Suchtstoff angesehen werden, weshalb die Bestimmungen über den freien Warenverkehr innerhalb der Union (Art. 34 und 36 AEUV) auch dafür anwendbar sind.» Damit schiebt der EU-Gerichtshof den aktuellen Plänen der EU-Kommission einen Riegel vor. Diese wollen CBD nämlich als Suchtstoff einstufen. Doch der EU-Gerichtshof begründet weiter: «Nach dem gegenwärtigen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse, der zu berücksichtigen ist, hat das in Rede stehende CBD, anders als Tetrahydrocannabinol (gemeinhin als THC bezeichnet), ein weiteres Cannabinoid des Hanfs, offenbar keine psychotropen Wirkungen oder schädlichen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit».

Was ist CBD?

CBD wird aus Hanf (Cannabis) gewonnen und hat ein interessantes und breites medizinisches Einsatzspektrum. So wirkt es unter anderem schmerzlindernd, entzündungshemmend, angstlösend und entkrampfend. Wichtig zu erwähnen ist, dass es nicht wie das ebenfalls aus der Cannabis-Pflanze gewonnene THC psychoaktiv wirkt. Erfahren Sie hier mehr auf Wikipedia.